
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator - Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Weiduschat
Rechtsanwalt und Notar
Frank Westermann
Rechtsanwalt
Was ist Erbmediation?
Mediation ist ein Verfahren, mit dem Konflikte gelöst werden können. Es ermöglicht den Beteiligten, eigenverantwortlich und flexibel Lösungsmöglichkeiten mit Hilfe des Mediators selbst zu erarbeiten. Von Erbmediation spricht man, wenn das Mediationsverfahren bei erbrechtlichen Konflikten oder bei der Vermögensnachfolgeplanung eingesetzt wird.
Wenn der Erbfall eingetreten ist, können die Mitglieder einer Erbengemeinschaft mit den Mitteln der Erbmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden.
Im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung kann mit Unterstützung eines Mediators und unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer ein von allen getragenes Konzept erarbeitet werden. Dadurch werden den Erben langwierige Erbstreitigkeiten erspart. Auch bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge kann die Erbmediation zur Regelung von Konflikten unter den Familienmitgliedern oder Mitgesellschaftern eingesetzt werden.
Der im Erbrecht spezialisierte Mediator kann also auch hilfreich sein, wenn zwar noch keine gravierenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben oder Familienmitgliedern bestehen, aber gemeinsam Fragen aufgeworfen werden und erste Unsicherheiten entstehen.
Im Rahmen der Erbmediation ist es den Beteiligten möglich, gemeinsam einen Mediator mit der Wahrnehmung der anstehenden Aufgaben zu betrauen. So muss nicht jeder Beteiligte einen eigenen Anwalt einschalten und es werden Anwaltskosten eingespart.
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