
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
Rechtsanwalt und Mediator - Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Weiduschat
Rechtsanwalt und Notar
Frank Westermann
Rechtsanwalt
Vorteile der Erbmediation
Im Erbrecht kommt es oft zu Streitigkeiten, weil der Erblasser die Abwicklung seines Nachlasses nicht verständlich und umfassend geregelt hat. Meist endet die Konfrontation der Beteiligten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung bietet die Erbmediation. Dabei entscheidet nicht ein Gericht, sondern die Beteiligten selbst finden eine interessengerechte Lösung.
Hierbei werden sie unterstützt durch Anleitung eines im Erbrecht kundigen Mediators und es entsteht eine Kooperation der Beteiligten.
Besteht Einvernehmen zwischen den Erben oder den Familienmitgliedern bei der Vermögensnachfolgeplanung ermöglicht die Erbmediation die Beauftragung eines gemeinsamen im Erbrecht spezialisierten Anwalts, der dann als neutraler Mediator die anstehenden Aufgaben für alle Beteiligten erledigt bzw. organisiert.
So kann die Einschaltung mehrer Anwälte vermieden werden, was zur Einsparung von Anwaltskosten und in der Regel zu schnelleren Lösungen führt.
Natürlich kann im Erbrecht nicht jeder Konflikt durch Erbmediation gelöst werden. In Fällen, in denen es den Beteiligten nur noch darum geht, den „Gegner“ persönlich zu verletzen und zu schädigen, können meist nur noch die Gerichte entscheiden. Wir beraten Sie gern, ob Ihr Fall für die Erbmediation geeignet ist.
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