
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
Rechtsanwalt und Mediator - Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Weiduschat
Rechtsanwalt und Notar
Frank Westermann
Rechtsanwalt
Rolle der Interessenvertreter in der Erbmediation
Bei bereits stark eskalierten Erbkonflikten haben die Beteiligten meist schon jeweils eigene Anwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Während des Mediationsverfahrens stehen den Beteiligten ihre Anwälte dann auch weiter zur Seite. Die Anwälte nehmen dann oft auch an den Mediationssitzungen teil.
In den noch nicht eskalierten Konflikten haben die Beteiligten meist noch keine eigenen Anwälte eingeschaltet. Oft wünschen die Beteiligten, gemeinsam einen Anwalt mit der Beratung bei der Lösung der anstehenden Aufgaben zu beauftragen. Dies ist aufgrund des Berufsrechts der Rechtsanwälte jedoch nicht möglich, da dann gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen verstoßen würde.
Die Erbmediation ermöglicht es, dass die Beteiligten gemeinsam einen im Erbrecht spezialisierten Mediator mit der Wahrnehmung der anstehenden Aufgaben beauftragen. Der Mediator ist dabei stets neutral und berät die Beteiligten nicht einseitig. Die Beteiligten können so meist auf die Beauftragung eigener Anwälte verzichten. Es steht jedoch jedem Beteiligten frei, sich auch während des Mediationsverfahrens anwaltlich beraten zu lassen. In bestimmten Situationen wird der Mediator den Beteiligten auch die Einschaltung von eigenen Beratungsanwälten empfehlen.
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