
Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M. EMBA
Rechtsanwalt und Mediator - Fachanwalt für Erbrecht
Klaus Weiduschat
Rechtsanwalt und Notar
Frank Westermann
Rechtsanwalt
Wie funktioniert Erbmediation?
Oft erscheint gerade im Erbrecht die Lösung von Konflikten zunächst unmöglich, da die Streitenden den sachlichen Konflikt und das persönliche Verhältnis zu den Beteiligten emotional untrennbar miteinander verbinden.
Die Beteiligten stellen daher oft jede vernünftige Kommunikation miteinander ein. Es entstehen Blockaden. Die Beteiligten denken, sie könnten überhaupt nicht mehr miteinander verhandeln. Der Mediator versucht dann durch Kommunikationstechniken und strukturierte Verhandlungsführung die Blockaden und Vorbehalte der Beteiligten zu lösen.
Die Beteiligten kommen so wieder miteinander ins Gespräch.
Über die Interessenlage der anderen Beteiligten bestehen oft nur ungefähre oder falsche Eindrücke. Die eigene Interessenlage kann durch Emotionen überlagert werden.
Die Fragetechniken des Mediators helfen den Beteiligten, sich aus dieser emotionalen Sackgasse zu befreien. Es werden die Probleme, die dem Konflikt eigentlich zugrunde liegen, deutlich.
Die Beteiligten kommen hierdurch dazu, nicht auf ihren Positionen zu verharren, sondern die Interessen des Anderen zu erkennen. Dadurch wird der Kern des Konfliktes deutlich. Lösungsmöglichkeiten werden sichtbar.
Die Beteiligten sprechen wieder zielorientiert miteinander.
Das Mediationsverfahren endet schließlich mit dem Abschluss einer für die Beteiligten verbindlichen Vereinbarung, die meist auch notariell beurkundet wird.
Da gerade das Erbrecht eine sehr komplexe und komplizierte Materie ist, ist es aus unserer Sicht zwingend, dass der Mediator über die erforderlichen Kenntnisse im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht verfügt.
Copyright:
www.JusLink.de
Webdesign von
Leusing, Münster
www.Lsng.de